Roland Freimüller DLSB (iAuS) Diplom Lebens- und Sozialberater in Ausbildung unter Supervision - Freies Leben
 

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Roland Freimüller DLB
Diplom Lebensberater & Sozialberater, Salutovisor®

 

Was bedeutet Diplom Lebens- und Sozialberater?

In Österreich ist die Ausbildung zum DLB (Lebens- & Sozialberater) sowie die Erbringung von Leistungen in diesem Bereich als psychologischer Berater genauestens gesetzlich und gewerblich geregelt.

Dies hat sowohl für uns Lebensberater den Vorteil einer Aufwertung und Qualitätssicherung für unseren Berufsstand, als auch viele Vorteile für die Klienten, da Sie sicher sein können dass somit nur Personen mit besonderer Ausbildung und Qualifikation Lebensberatung anbieten und ausüben dürfen. Auch sind laufende Fort- und Weiterbildungen vorgeschrieben.

Laut Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung (LSB-VO, BGBl. II Nr. 140/2003 idgF) haben Personen für den Antritt des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung zusätzlich zur mindestens 5 Semester dauernden Ausbildung unter anderem auch den Nachweis über eine fachliche Tätigkeit im Ausmaß von zumindest 750 Stunden unter begleitender Supervision zu erbringen (siehe § 1 Z 1. lit c) und § 1 Z 2. lit e) LSB-VO).

Erst nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und nach erfolgreicher Diplomprüfung sowie nachdem die Absolvierung der zusätzlich noch mindestens nötigen 750 Stunden fachliche Tätigkeit erfolgte, kann eine Überprüfung durch die zuständige Wirtschaftskammer beantragt werden. Nach erfolgreicher Überprüfung durch die WKO wird schließlich ein Befähigungsnachweis für das geregelte Gewerbe ausgestellt, mit welchem erst dann auch tatsächlich das Gewerbe der Lebens- & Sozialberatung bei der Gewerbebehörde beantragt werden kann. Nach neuerlicher und erfolgreicher Prüfung auch durch die Gewerbebehörde und nach Erteilung der Gewerbeberechtigung darf anschließend das Gewerbe als Lebens- & Sozialberater ausgeübt und die Bezeichnung DLB (wenn Ausbildung mit Diplomabschluss) bzw. LSB (bei Ausbildung ohne Diplomabschluss) geführt werden.

Damit die bereits erteilte Gewerbeberechtigung aufrecht bleibt, ist auch in den Folgejahren immer wieder in regelmäßigen Intervallen der Nachweis von geforderten, jährlichen Weiterbildungen notwendig. Während der Ausbildung und Absolvierung der nötigen fachlichen Tätigkeit sind die in Ausbildung befindlichen Personen berechtigt, die Bezeichnung „Lebens- und SozialberaterInnen in Ausbildung und unter Supervision“ bzw. DLSB (i.A.u.S.) zu führen.

Um in Österreich als Lebens- und Sozialberater arbeiten zu dürfen ist also nicht nur eine fundierte und qualitativ sehr hochwertige Ausbildung, sondern auch der Nachweis von zahlreichen zusätzlich erbrachten Praxisstunden sowie eine fortwährende Weiterbildung während der aktiven Tätigkeit notwendig. Dies stellt eine sehr hohe Qualität der Lebens- und Sozialberatung für die Klienten sicher und garantiert stets bestmögliche Beratungskompetenz der Berater sowie die Einhaltung der anerkannten Standards und Methoden.

Ergänzend zur Ausbildung zum Diplom Lebensberater (DLB) habe ich im Anschluss auf der Universität Graz noch "Psychosoziale Beratung" studiert und mit einem Master of Science (MSc) abgeschlossen. Daher biete ich akademische psychologische bzw. psychosoziale Beratung für meine Klientinnen und Klienten an.

Gerne stehe ich Ihnen für Fragen und weitere Informationen zur Verfügung und ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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